CDU Ortsverband Sprendlingen

Infos aus dem Rat

Auch innerörtliche Bauentwicklung darf sein!

Sanierungsgebiet Ortskern Sprendlingen: "Segen und Fluch zugleich?"

Ortszentren „sterben“ leider buchstäblich aus, daher sind private und gewerbliche Bauvorhaben in unserer Ortsmitte zur Erhaltung, Veränderung und Ertüchtigung vorhandener Gebäude sehr begrüßenswert und werden auch finanziell besonders gefördert. Gleichzeitig müssen die Bürger/innen bei ihren Vorhaben gewisse bauliche Vorgaben einhalten, weil man in Deutschland meistens nicht einfach so bauen darf, wie es den eigenen Wunschvorstellungen entspricht. Das sorgt manchmal für Unmut bei den Betroffenen, die ihre Pläne und Wünsche durch viele Vorgaben eingeschränkt sehen und daher anpassen müssen. Neben den ganzen Vorschriften des BauGB und der LBauO gibt es seit einigen Jahren in Sprendlingen auch eine Gestaltungssatzung, die dafür sorgen soll, dass das typische und prägende Ortsbild unserer Gemeinde in seiner Charakteristik erhalten bleibt. Also gilt es, die privaten und öffentlichen Interessen bestmöglich zusammenzuführen. Die Sprendlinger Gestaltungssatzung „lebt“ natürlich und der Ortsgemeinderat kann in vielen Fällen die darin enthaltenen Festsetzungen so anpassen, dass Anregungen der Bürgerinnen und Bürger bei Regelungslücken und sinnvollen Änderungsbedarfen dort aufgenommen werden. Informieren Sie uns, wenn sie ein Bauvorhaben innerorts realisieren wollen und Schwachstellen in der Satzung entdeckt haben, die ggf. Ihrem Vorhaben unnötigerweise entgegenstehen können. Wir schauen, was wir im Ortsgemeinderat für Sie bewegen können.